Unfallversicherung

UNFALLVERSICHERUNG – WAS IST DAS?

Jährlich passieren in Österreich rund 830.000 Unfälle (Quelle: KfV), davon enden fast 9.000 in Invalidität. Über die gesetzliche Sozialversicherung sind aber nur die Folgen eines Arbeitsunfalls gedeckt, obwohl die schwerwiegendsten Unfälle zumeist in der Freizeit und beim Sport passieren. Natürlich übernimmt die Sozialversicherung in diesen Fällen die nötige Erstversorgung, gegen die wirtschaftlichen Folgen sind Sie aber nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert. Die private Unfallversicherung schließt also eine wichtige Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung, indem sie auch den Freizeitbereich abdeckt – weltweit und rund um die Uhr! Ein „Unfall“ liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Daher ist eine allmähliche körperliche Schädigung – etwa durch Abnutzung – ebenso kein Unfall wie eine Krankheit. Als Unfall gelten z. B. Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Üblicherweise wird auch Versicherungsschutz angeboten für: Kinderlähmung, durch Zeckenbiss übertragene FSME, Wundstarrkrampf, Tollwut, weiters Unfälle des Versicherten als Fluggast in Motorflugzeugen und Sportunfälle.

WER IST VERSICHERT?

Möglich ist der Versicherungsschutz für Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, Vereine oder Firmenangehörige.

WAS IST VERSICHERT?

Die Unfallversicherung gibt Versicherungsschutz bei der Arbeit und bei Geschäftsreisen im Straßenverkehr Unfallversicherung 35 im Haushalt in der Freizeit, bei Sport und Hobby im Urlaub

Taggeld wird bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit für maximal 365 Tage innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag gezahlt.

Spitalsgeld wird für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wegen eines Versicherungsfalles in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befindet, aber für maximal 365 Tage innerhalb von vier Jahren ab dem Unfallversicherung 36 Unfalltag gezahlt. Versichert sind auch unfallbedingte Kosten, die innerhalb von vier Jahren nach dem Unfall entstehen. Dazu zählen etwa Heilkosten, Bergungskosten und Rückholkosten.

 

  • Heilkosten:
    Ersetzt werden die tatsächlichen Heilkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Dazu zählen auch die Kosten des Verletztentransportes, die erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen sowie andere erforderliche erstmalige Anschaffungen.
    Aber Achtung: Nicht ersetzt werden Kosten für Erholungsreisen und -aufenthalte, Reparatur oder Wiederbeschaffung von Zahnersatz, künstliche Gliedmaßen oder künstliche Behelfe.
  • Bergungskosten:
    Bei der Bergung des Versicherten nach einem Unfall oder aus Berg- oder Seenot werden die Kosten des Suchens und des Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum nächstgelegenen Spital ersetzt.
  • Rückholkosten:
    Wenn sich der Unfall außerhalb des Wohnortes des Versicherten ereignet hat, werden die Kosten des ärztlich empfohlenen Transportes zu dem – seinem Wohnort nächstgelegenen – Krankenhaus ersetzt. Bei einem tödlichen Unfall werden auch die Kosten der Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort in Österreich bezahlt.

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