Auslandskrankenversicherung

REISEKRANKENVERSICHERUNG FÜR DAS AUSLAND

WAS IST VERSICHERT?

Versichert sind medizinische Behandlungen bei akuter Erkrankung bzw. infolge eines Unfalls des Versicherten im Ausland.

Bis zur Höhe der Versicherungssumme werden bezahlt

  • ambulante Behandlungen
  • Heilmittel
  • die stationäre Behandlung in staatlich anerkannten Krankenhäusern
  • der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus und ein notwendiger Verlegungstransport
  • ein medizinisch begründeter Rücktransport wenn die Maßnahmen von einem Arzt angeordnet wurden, sowie die Heimreise einer ebenfalls versicherten Begleitperson
  • die Überführung Verstorbener oder ein Begräbnis vor Ort
  • der Transport von mitgeführtem Reisegepäck
  • bei Krankenhausaufenthalten, die länger als fünf Tage dauern: die Organisation der Anreise einer dem Versicherten nahestehenden Person und ein Kostenvorschuss für das Krankenhaus.